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- 25 09 2003 - 15:27 - katatonik

Nebensatz

In den Medienberichten über den Entscheid des Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in Sachen Kopftuchtragen, die ich zu hören bekam, wurde die Klägerin Fereshta Ludin als “Afghanin” bezeichnet, wo derlei Bezeichnungen notwendig waren.

Fereshta Ludin, geboren 1972 in Kabul. 1977 ging die Familie nach Deutschland. Sie selbst ging zuerst in Saudi-Arabien zur Schule, zog aber nach einigen Jahren mit ihrer Mutter nach Deutschland zurück. Es heißt, die repressive soziale Realität in Saudi-Arabien wäre nicht nach ihrem Geschmack gewesen. Abitur, Studium, Heirat, alles in Deutschland, mit deutschen Pass.

In deutschen Medien, aber, da bleibt sie Afghanin, meist nicht einmal mit dem Zusatz “gebürtige”.

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