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- 21 03 2004 - 22:31 - katatonik

Regelwidrige Grabausstattungsanfertigung

“Sehr geehrte GrabstellenbenützerInnen!

In letzter Zeit sind auf den Wiener Städtischen Friedhöfen zunehmend Steinmetzfirmen aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus den angrenzenden Ostblockstaaten, tätig.

Die MA [Magistratsabteilung] 43 weist Sie mit Nachdruck darauf hin, dass diese Firmen bzw. bei diesen Firmen beschäftigte Personen nicht berechtigt sind, in Österreich bzw. in Wien tätig zu sein. Es sei denn, diese Personen haben nach dem Österreichischen Recht bzw. der geltenden Gewerbeordnung den Befähigungsnachweis (Steinmetzmeisterprüfung) erfolgreich erworben.

Wir ersuchen Sie daher vor allem in Ihrem Interesse, solche Firmen nicht zu beauftragen.

Überdies zeigt die Erfahrung, dass diese Firmen keine Kenntnis von den Bestimmungen der Wiener Städtischen Friedhöfe besitzen und daher immer wieder Grabausstattungen anfertigen, die den geltenden Regelungen widersprechen und von den Auftraggebern in der Folge auf eigene Kosten wieder entfernt werden müssen.”

MA 43, Wien, im Oktober 2001. Aushang am Baumgartner Friedhof.

Note to self: in ein paar Monaten wieder hinfahren, sehen, ob das dann noch da hängt bzw. der Bestand an eindeutig regelwidrigen Grabausstattungen explosiv angewachsen ist.


Und was ist, wenn man sich "sein eigenes Grab schaufelt" und sich dabei auf den Volksmund beruft? Der hat ältere Rechte als die MA 43.

gHack (Mar 22, 08:46 am) #


Dann riskierte man möglicherweise, dass die MA 43 unter Volksmundberufung zum Umdrehen von Hälsen schreitet.

katatonik (Mar 22, 09:11 am) #


Ist doch praktisch. Kann man das frisch geschaufelte Grab gleich brauchen!

gHack (Mar 22, 01:12 pm) #


schengen dies- und jenseits!

snvl (Mar 22, 05:19 pm) #

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