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- 29 08 2001 - 18:20 - katatonik

Gewaltentrennung in Italien

“Das hegemoniale Modell der liberalen westlichen Demokratien verwandelt sich immer mehr zu einem leeren Topos, der einen grundlegenden Zusammenhang verdeckt: Die Ausweitung der Märkte und der Abbau von transparenten Regulativen bewirken, dass der Zugang zu grundlegenden Rechten immer stärker denen vorbehalten bleibt, die über die ökonomischen Ressourcen und die geeigneten Netzwerke verfügen, ihre Rechte auch durchzusetzen. Diesen schwelenden Kriegszustand sollte man nicht außer Acht lassen, wenn man das Problem der Gewalt in politischen Auseinandersetzungen diskutiert. Seine institutionellen Voraussetzungen lassen sich am Beispiel Italiens einige Jahrzehnte zurückverfolgen.
Dort sind im Lauf der 70er Jahre eine Reihe von Gesetzen und Dekreten in Kraft getreten, die von vielen Kommentatoren und nicht zuletzt auch immer wieder von amnesty international scharf kritisiert wurden. Tatsächlich handelt es sich um Bestimmungen, die verfassungsmäßig garantierte Grundrechte einschränken und vor allem nach 1977 zu einem Klima der Denunziation führten, das nicht ohne Wirkung auf die italienische Justiz blieb. Es handelt sich dabei um die institutionelle Antwort auf die ökonomische und soziale Krise, die sich in den Massenprotesten der 77er-Bewegung artikulierte. Diese Proteste wurden von einem solchen Maß an Verzweiflung der Jugendlichen gegenüber ihren Lebensumständen getragen, dass sie vor allem im März 1977 in Bologna und Rom zu Unruhen und Aufständen führten, die unter Einsatz des Militärs und spezieller Polizeieinheiten niedergeschlagen wurden. In Bologna wurde, nachdem das Universitätsviertel von den Jugendlichen drei Tage lang besetzt worden war, im Zuge der Niederschlagung des Aufstandes auch die unabhängige Radiostation Radio Alice gestürmt. Der staatliche Kampf gegen den Terrorismus weitete sich dann zu einer Jagd auf autonome Gruppierungen und Intellektuelle aus, die aufgrund ihres politischen Engagements in den Arbeitskämpfen und in der 77er-Bewegung zunächst der “geistigen Mittäterschaft” des linksextremen Terrors bezichtigt wurden. Am 7. April 1979 wurden dann 140 Intellektuelle (unter ihnen der Philosoph Antonio Negri) festgenommen und als “Drahtzieher” der Roten Brigaden angeklagt. Die Prozesse zogen sich bis weit in die 80er Jahre, und obwohl man den Angeklagten im strengen Sinn nichts nachweisen konnte, wurden dennoch viele zu langen Strafen verurteilt.
Carlo Ginzburg, ein berühmter Historiker, hat in seinem Essay “Der Richter und Historiker” anlässlich des Prozesses gegen Adriano Sofri darauf hingewiesen, dass sich der Richter in den Verhandlungen immer wieder als “Historiker” betätigt hat. Aus widersprüchlichen Zeugenaussagen wurden Zusammenhänge konstruiert, die für die Urteilsfindung eines unabhängigen Gerichtes aufgrund des Mangels an Beweisen keine Bedeutung haben dürften. Diese Praxis wurde ebenfalls von Beobachtern der Verfahren gegen die Angeklagten des 7. April kritisiert und als inquisitorisch eingestuft. Der Historiker und Soziologe Sergio Bologna spricht deshalb von einer Stellvertreterfunktion der Justiz, die eine mangelnde politische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Kämpfen der 70er Jahre und der damit verbundenen Krise kompensieren sollte. Das Prinzip eines Prozesses, der fast ausschließlich auf der Glaubwürdigkeit von selbst belasteten Zeugen aufbaut (der so genannte pentitismo), wurde dann in den Mafia-Prozessen der 80er Jahre noch weiter ausgebaut.
Eine der Bestimmungen der “Legge Cossiga”, eines Gesetzes aus dem Jahr 1980, das vor allem die “Vereinigung mit terroristischen Zielen und dem Zweck der Zerstörung der demokratischen Ordnung” unter Strafe stellte und die Basis des Prozesses gegen die Angeklagten des 7. April bildete, betrifft auch die am 22. Juli 2001 inhaftierten und am 14. August vorläufig entlassenen Mitglieder der VolxTheater-Karawane. Dieses Gesetz wurde von amnesty international schon im Jahresbe richt von 1980 kritisiert, unter anderem deshalb, weil Festgenommene bis zu 96 Stunden ohne Konsultation eines Rechtsanwaltes festgehalten werden können. Den Mitgliedern der Karawane wird nach Artikel 416 des Codice penale “associazione per delinquere” (Vereinigung zu verbrecherischen Zwecken) vorgeworfen.”

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