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- 17 05 2007 - 19:42 - katatonik

Bestimmung

»Diese Straftaten sind dazu bestimmt, die in der Bundesrepublik bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu erschüttern, und können insbesondere die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich schädigen.«

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