Finderlohn
Ich dachte, “Finderlohn” bekäme man, wenn man von anderen Verlorenes findet.
Scheinbar kann man allerdings auch dann Anspruch auf Finderlohn erheben, wenn man einfach so über etwas stolpert, das im weiteren Verlauf in der einen oder anderen Weise wichtig wird.
Finderlohn" bekäme man, wenn man von ****A*****nderen Verlorenes findet.
***Scheinbar**** oder anscheinend????
hmmm... connies pedantentum ist mir nicht von vornherein unsympathisch, aber ich bemerke mit schrecken, daß sie der neuen rechtschreibung huldigt. "anderen" mit groß A - ihhhhhhhhhhhh!
huch, ich huldige?
Welch Schreck, ich wende mich doch mit Grausen von den Exzessen ab (sofern mir die neuen Regeln nicht doch ein wenig logisch erscheinen, und eben manchmal tun sie das...!)
wenn ein Nomen gemeint ist (und ein Lebewesen sollte ein Nomen sein) sollte man es groß schreiben, meine ich (klein geschrieben)
nein, laßt bitte keinen falschen Eindruck aufkommen, ich huldige der Poesie und der Musik und der Kunst und anderen (klein geschrieben) Dingen, aber nicht der Rechtschreibkulakisierung.
Sicherheit und Aufklärung in den Zeiten der orthographischen / ortografischen Sicherheit gibt mir dabei der RechtschreibRegel-BildschirmSchoner der Neuen Zürcher Zeitung (www.nzz.ch/bildschirmschoner), nach dem Motto
"wir bleiben bei Spaghetti, Panther und ..." das dritte / Dritte ist mir entfallen ;=)