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- 29 08 2001 - 02:15 - katatonik

Themaverfehlung

Die hier beschriebene Gerichtsverhandlung hat wohl denselben (Nicht-)Fall zum Anlaß wie dieser Text, den ich hier schon einmal behandelt hatte.
Der Paragraph 209 des österreichischen Strafgesetzbuches stellt Beziehungen zwischen Männern unter Strafe, wenn der eine älter als 19 ist und der andere jünger als 18. Nun handelt es sich dabei wohl nicht um irgendwelche Beziehungen wie gemeinsame Mitgliedschaft in einem Briefmarkensammelverein, sondern um sexuelle. §209 bestraft sexuelle Handlungen unter Männern, fast rührend altmodisch “gleichgeschlechtliche Unzucht” genannt. (Von Frauen ist übrigens nicht die Rede, weil man bei denen nicht zwischen Sex und Körperpflege unterscheiden könne. Kein Scherz, so heißt es in einer Regierungsvorlage von 1970. Jetzt weiß ich endlich, warum mich die Mitduscherinnen im Fitneß-Center immer so merkwürdig anschauen – ups, mal wieder nicht zwischen Körperpflege und Sex unterschieden, oh wie peinlich.)
Österreichische Richter scheinen von diesem Paragraphen mittlerweile genau das zu halten, was von ihm zu halten ist, nämlich nichts: Am 21. Mai dieses Jahres hat das Oberlandesgericht Innsbruck beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung von § 209 als “seinem ganzen Inhalte nach verfassungswidrig” beantragt (Quelle). Nun hat ein Richter anläßlich des (Nicht-)Falles eines 37jährigen, der mit mehreren Minderjährigen Sex hatte, zum Rechtsmittel der “Diversion” gegriffen und den Angeklagten nicht verurteilt. Das heißt nach gängigem Recht, dass der Angeklagte zwar 20.000 Schilling Strafe zahlen muß, aber eben nicht verurteilt und vorbestraft ist. Die Staatsanwaltschaft wird vermutlich Berufung einlegen, weil ihr “die Schuld nicht gering genug” für eine Diversion erscheint. Der Anwalt protestiert: “Mein Mandant hat die Tat aus achtenswerten Gründen begangen, nämlich aus Zuneigung”. (Alle Zitate von hier.)
So begrüßenswert es ist, dass die Justiz verfassungswidrige Gesetze nicht willig ausjudiziert, so merkwürdig sind einige Aspekte der Berichterstattung sowie des Verhaltens von Beteiligten. Der Angeklagte war im Vorfeld von der Polizei als “hemmungsloser Triebtäter” tituliert worden. Unschwer zu erkennen die Spuren jener Haltung, die in “Homosexualität” die “Sexualität” rot blinken sieht. Ähnlichen Geistes Kind könnte die Behauptung des Staatsanwalts sein, dass ihm “die Schuld nicht gering genug” sei. Dieser Artikel über die Gerichtsverhandlung, betitelt mit “Junge Schwulenliebe erstmals unbestraft”, schreibt nun: Er hatte sexuelle Liebesbeziehungen zu jungen Männern gepflegt. – Betonung auf “Liebe” und “gepflegt”. Unschwer zu erkennen hier: Spuren jener Haltung, die den Sex aus der Homosexualität am liebsten streichen möchte und der ganzen Welt nachweisen will, wie liebes- und heiratsfähig denn auch die Schwulen sind. So eben auch der Anwalt mit seinen “achtenswerten Gründen”. Heute mittags in der Radioberichterstattung war übrigens anders gesprochen worden, da ging’s um mehrere Minderjährige, mit denen der Angeklagte geschlechtliche Beziehungen hatte, was ganz nüchtern dargelegt wurde – so nüchtern und hart an der Grenze zum Schamesroten, wie öffentlich-rechtlicher Journalismus eben Sexualität darlegt. Von Liebe war da nicht die Rede.
Das war mir auch lieber so. Ob in diesem Fall Liebe im Spiel war oder nur Sex oder sieben Prozent des einen nebst 93 des anderen, ist auch egal. Muß egal sein. Der strafrechtlich relevante Tatbestand ist Sex. Der Skandal ist, dass Sex unter schwulen Männern strafrechtlich anders g ehandhabt wird als Sex unter Heterosexuellen oder schwulen Frauen. Wenn ein Richter auf diesen Skandal reagieren will, müßte es ihm eigentlich egal sein, ob der Angeklagte aufrecht liebt oder gern vögelt. Mit Einverständnis seiner minderjährigen Vögelfreunde natürlich. Eh klar. Dem Staatsanwalt müßten die Absichten ebenfalls wurscht sein, und dann eben dem Anwalt auch.
Aber wie wäre der Richter mit einem, der sich frank und frei zu seinem libertären Herumvögeln bekannt hätte, umgegangen? Was hätte er getan, wenn alle, der Angeklagte wie auch die einvernommenen minderjährigen Zeugen, nur salopp gemeint hätten “ach nein, mit Liebe hat das nix zu tun gehabt, wir wollten nur Spaß haben”?
Ne, Leute, es geht um Sex und nicht um seine Gründe. Laßt uns doch zur Abwechslung doch bitte mal beim Thema bleiben, gell.

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