Glauben Sie, Fäkalien hätten Recht auf Menschsein?
” Ein Verstoß gegen die Menschenwürde läge nur dann vor, wenn jemandem “unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird”. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Personen als “Untermenschen” bezeichnet werden oder wenn geäußert werde, “man soll sie ‘vergasen’ oder ‘vertilgen’”. Wenn also mit der Bezeichnung “Scheiß Neger” Äußerungen verbunden würden wie “ihr gehört alle weggeräumt”, so wäre die Menschenwürde verletzt. “Mit der bloßen Verwendung des Wortes ‘Scheiß...’ wird jedoch nur der Unmut gegenüber einer Person, einer Verhaltensweise, einer Tätigkeit etc. bekundet, nicht jedoch das Lebensrecht einer Person generell abgesprochen”, so der Richter in seiner Begründung.Dann kommt er zu dem Schluss: “Die Äußerung ‘Scheiß Neger’ stellt einen Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht der Ehre dar, verletzt als bloße Unannehmlichkeit jedoch nicht die Menschenwürde.” Die Ehrenbeleidigung richte sich gegen eine individuell bestimmte Person, “die ‘zufällig’ der schwarzen Rasse angehört und nicht gegen die schwarze Rasse als solche. Eine die Menschenwürde verletzende Beschimpfung der schwarzen Rasse konnte diese Äußerung daher nicht begründen”.”
Oh. Darf man jetzt, umkehrgeschlossen, in Österreich an Angehörige der Rasse der Exekutive auch straflos verbale Fäkalitäten verteilen? Falls ja, wäre das Urteil direkt progressiv.
gHack (Aug 11, 09:17 am) #
- "Scheiss-Kieberer!"
- "Na hörn'S, des is Beamtenbeleidigung!"
- "Neinnein, Herr Polizist, ich wollt ja nur Sie persönlich beleidigen, nicht Sie als Beamter, der was Sie ja nur zufällig ein solcher sind."
katatonik (Aug 11, 09:02 pm) #
Und Mr. Hankey, der Weihnachtskot aus "South Park", verklagt dann alle zusammen.
gHack (Aug 11, 09:30 pm) #
Und für "Lieber Neger" gibt es SlanderMiles, die bei der nächsten Menschenwürdeübertretung verrechnet werden.
noelscheich (Aug 13, 02:44 am) #