Aber natürlich
darf man sich auch dann darüber wundern, dass man in Genua festgenommen wird, wenn man in Österreich polizeibekannt ist.
Selbst wenn ich in Österreich fünfmal wegen Schokoladediebstahl verurteilt worden wäre, dürfte ich mich doch gerechtfertigt darüber wundern, dass ich in Genua schon bei Betreten eines Schokoladelädchens bzw. bei Genuß einer Tafel Schokolade verhaftet würde.
Die diplomatische Vertretung Österreichs sollte sich dann eigentlich mit mir wundern, anstatt mir das Recht aufs Michwundern abzusprechen.