Go to content Go to navigation Go to search

- 19 07 2002 - 12:59 - katatonik

Das Recht und seine Beugung

Doron Rabinovici: “An der braunen Donau”. Schlechter Titel, lesenwerter Text über Justiz und Recht in Österreich, in Zeiten einer FPÖ-Regierungsbeteiligung.


Hm. Ist die FPÖ daran schuld, wenn sich die Richter, die das eigentlich nicht müssten, dem Zeitungeist beugen? In Deutschland geniessen Richter ausserordentlich grosse Freiräume. Ich bin mir sicher, dass auch diese Österreichischen Richter nicht um ihre Jobs fürchten müssten, wenn sie gegen die FPÖ entscheiden würden. Sehr eigenartig.

gHack (Jul 19, 08:51 pm) #


Freiraumnichtausnützung gehört zum Austro-Grundübelkomplex. Es scheint fast, als wäre der Österreicher für jeden dankbar, der seine Freiräume begrenzen möchte, damit er sich nicht entscheiden muß, sie zu nützen.
Fest steht allerdings, dass diejenigen, die in eine bestimmte Richtung judizieren wollen, das jetzt ungenierter tun und auch tun können. Auch die, die in bestimmte Richtungen rotzen wollen, genieren sich jetzt nicht mehr.
Ob umgekehrt Richter und Staatsanwälte um ihre Jobs fürchten müssten? Es war versucht worden, den mit der so genannten "Spitzelaffäre" (Hauptverdächtigte: FPÖ-Politiker) befaßten Untersuchungsrichter Stefan Erdei an ein Jugendgericht zu versetzen. Weiß nicht, ob das letztlich gelungen ist. Dass bei dieser Affäre letztlich kein Prozeß gegen namhafte Verdächtige zustande kam, scheint wohl auch mit FPÖ-Justizverbindungen (bzw. Polizeiverbindungen) zu tun zu haben. Nein, ich glaube, es gibt da schon etliche Indizien in diese Richtung.
Der Vorstand der Vereinigung österreichischer Richter und der Bundessektion Richter & Staatsanwälte beschließt am 25.4.2002 übrigens, das Vertrauen in den (FPÖ-)Justizminister sei schwer erschüttert. Dabei geht es allerdings vorderhand um Justizpolitik, und nicht um politische Justiz.
Allgemein sind die Freiräume von Richtern in Ö wohl schon begrenzter als in D.
Rabinovicis Text steht sicher auch in Zusammenhang mit der von Robert Menasse vertretenen These, nämlich dass die Regierungsbeteiligung der FPÖ den positiven Effekt einer verstärkten Politisierung und Demokratiediskussion in Österreich haben würde. Ich habe diese These nie ganz verstanden, ehrlich gesagt.

katatonik (Jul 19, 10:44 pm) #


Die These von Herrn Menasse überzeugt mich auch nicht. Die Leute wollen eher delegieren als diskutieren. Das kann den Mächtigen nur recht sein. Hinterher wird dann gemosert und man ist froh, Grund zum Mosern zu haben. Jo mei, do konn'ma nix mochn, gell?

gHack (Jul 19, 11:07 pm) #


den verlinkten text muss ich noch lesen, deswegen nichts dazu. nur eine information für monsieur hack: in der österreichischen justiz gibt es meines wissens die einrichtung eines starken "politischen weisungsrechtes", meaning: der justizminister kann verfahren nicht zulassen, wenn er es für opportun hält. von diesem recht wurde und wird immer wieder mal gebrauch gemacht (und zwar nicht erst seit es einen fpö-justizminister gibt), unter anderem in der form, dass man sagt, man werde davon möglicherweise gebrauch machen, was meistens genügt, damit ermittlungen eingestellt bzw. gar nicht erst aufgenommen werden. grundsätzlich lässt sich sagen, dass in österreich die justiz wesentlich abhängiger von der politik ist als in deutschland (was man besonders bei der bestellung von verfassungsrichtern merkt, die jedesmal zu recht wüsten poltischen auseinandersetzungen führt), darüber hinaus wohl auch, dass die justiz in ö einige seltsamkeiten aufweist: zum bsp. existiert etwas dem grundgesetz vergleichbares in ö nicht, die österreichische "verfassung" ist auf unübersehbar viele bestimmungen, texte usw. verteilt.

praschl (Jul 20, 06:42 pm) #


danke, praschl. dazu noch ergänzend: das "weisungsrecht" gilt meines wissens konkret für staatsanwälte. richter sind weisungsungebunden und auch unversetzbar (der oben erwähnte Stefan Erdei hat selbst um seine Versetzung ersucht, was dem an politischem Druck vorangegangen war, kann man vermuten). es ist in derzeit laufenden diskussionen über die reform der strafprozeßordnung sehr umstritten. meines wissens hat der justizminister von diesem recht in der vergangenheit nicht gebrauch gemacht, auch nicht bei der "spitzelaffäre". es ist zumindest nicht bekannt (sagen wir: mir nicht), dass er angedeutet hätte, in solchen fällen von ihm gebrauch zu machen. was hinter diversen türen geschieht, weiß man nicht.
zur richterbestellung: in der "ordentlichen" gerichtsbarkeit (privat- und strafrecht) gilt das prinzip der selbstrekrutierung, d.h. personalsenate, aus richter bestehend, entscheiden letztlich, wer richter wird. in der "außerordentlichen" (verwaltungs- und verfassungsrecht) werden präsident und vizepräsident von verwaltungsgerichtshof, sowie alle mitglieder des verfassungsgerichtshofs auf vorschlag der bundesregierung vom bundespräsidenten ernannt, die übrigen mitglieder des verwaltungsgerichtshofes werden auf vorschlag von richtern bestimmt. die mitglieder des verfassungsgerichtshofs sind keine vollberufsrichter, sondern "nebenamtlich" tätig (hauptberuf: meist professoren des öffentlichen rechts oder anwälte). schon 1929 hatte man mit unvereinbarkeitsbestimmungen versucht, den verfassungsgerichtshof zu "entpolitisieren"; nach dem zweiten weltkrieg gab es eine informelle vereinbarung von sozialdemokraten und konservativen, derzufolge mitglieder des vfgh aufgrund eines vorschlags entweder der einen oder der anderen partei bestellt werden. bislang hat es daher immer ein gleichgewicht bei der bestellung gegeben (allerdings bedeutet der umstand, dass ein richter auf vorschlag der sozialdemokraten bestellt wird, natürlich nicht, dass der sich dann sklavisch an die parteilinie hält). die veränderungen der politischen landschaft (grüne, fpö haben jetzt auch nicht so wenig wähler) haben zu diskussionen über den bestellmodus geführt, in denen - wie üblich - die forderung nach einer "entpolitisierung" oft so aussieht, dass alle parteien politische einflußnahme haben sollen. (die fakten sind hier wieder mal aus pelinka/rosenberger, "österreichische politik").
ach ja, apropos verfassung: der verfassungsgerichtshof reagiert immer unwilliger darauf, dass problematische politische diskussionen von den regierungen (auch schon von der spö-övp-koalitionsregierung) durch die erhebung von gesetzen in verfassungsrang abgewürgt oder verhindert werden. da dürfte sich schon ein ziemliches gestrüpp angesammelt haben.

katatonik (Jul 20, 08:58 pm) #


Aha! So ist das also in Österreich! Danke! Sehr interessant. In Deutschland gibt es ja auch immer wieder leichte Rangeleien bei der Bestellung von Verfassungsrichter/innen, aber das Justizsystem in Deutschland macht eigentlich einen noch recht intakten Eindruck und der politische Druck auf Richter scheint noch nicht gar so heftig zu sein. Nur hat das leider den Effekt, dass alle wichtigen Entscheidungen nur noch vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden, weil das anscheinend eine der wenigen Institutionen im Land ist, die noch einigermassen funktioniert. Übrigens: Ich mag mein Grundgesetz(TM), vor allem ohne den hässlichen Zusatz "näheres regelt ein Bundesgesetz". Bei on-the-fly-Rechtssystemen wie im angelsächsischen Raum habe ich immer gewisse Zweifel, obwohl ich den Geist des First Amendment gerne in jedem Land so geachtet sehen würde wie in den USA.

gHack (Jul 20, 09:12 pm) #

  Textile help