Sonntag
Wie läuft das hier mit dem Frühstücksbüffet, frage ich den Kellner mit den Grauhaarstoppeln oben und unten am Kopf. Läuft gar nicht, sagt er, das bleibt hier. Ha ha. Ach, ich dachte nur, wegen dem Marathon heute, dass das laufen würde, sage ich. Ha ha.
Als ich einen Rühreiteller, drei olivengeölte Futterteller, eine Schnitte Schokoladenpuddinggebäck, fünf Tassen Tee und weitere unaufzählbare Köstlichkeiten später bezahle, sagt er, bei Ihnen bekomm ich 12 Euro 50. Ich sage nichts. Nein, sagt er, von Ihnen bekomm ich.
In Zusammenhang mit hiesigen Plaudereien über Vielsprachigkeit berichtete die FAZ am Sonntag (nicht online) übrigens von kreativer Vielsprachigkeitsauslegung auf Seiten türkischen Medienrechts bzw. vor allem bei türkischen Polizisten. Das türkische Medienrecht begreift Kurdisch als Fremdsprache. Wenn jemand in der Türkei ein fremdsprachliches Medium herausgeben möchte, darf er das zwar, muß aber nachweisen (a) dass er die Fremdsprache beherrscht und (b) dass er aus ihr ins Türkische übersetzen kam.
Der Herausgeber einer kurdischen Zeitschrift erhielt nun bereits regelmäßig Besuch von türkischen Polizisten. Sie ließen sich Artikel übersetzen und waren’s dann zufrieden. Rechtmäßig war das zwar nicht, aber so war es.
Eines Tages aber pochten sie auf besagten Passus im Mediemrecht und prüften des Kurden Kurdischkenntnisse. (Wie sie dabei vorgingen, stand nicht im Artikel, meint mein Gedächtnis.) Sie gestanden ihm 70% Kurdischkenntnisse zu. Mit seiner dann ebenfalls geforderten Übersetzung ins Türkische waren sie’s freilich plötzlich nicht zufrieden. Pardauz, weg mit der Zeitung.