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- 30 03 2004 - 23:47 - katatonik

Man muss es manchmal ganz nüchtern sagen, um sich nicht nutzlos zu echauffieren

Gastvortragende an der Universität erhalten ein Vortragshonorar von 70 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls noch Reise- und Unterbringungskosten, die pauschaliert ausbezahlt werden. Rechnungslegung wäre nicht nötig, sagt eine Person. Rechnungslegung wäre erforderlich, sagt eine andere Person.

Unterliegt das Herkunftsland des oder der Gastvortragendem keinem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, werden pauschal 20% Einkommenssteuer einbehalten.

Diese werden vom Gesamtbetrag abgezogen, also nicht vom Honorar allein, sondern von Honorar plus Unterbringungs- plus Reisekosten.

Ich verstehe das nicht.


Am mangelnden Doppelbesteuerungsabkommen scheint es allerdings doch nicht zu liegen, zumindest nicht bei der Universität Wien, denn ein deutscher Vortragender wurde trotz Vorliegen eines solchen mit Deutschland dergestalt behandelt.

Ich verstehe das immer noch nicht.

katatonik (Apr 1, 10:50 am) #

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