Die teilnahmslosen Teilnahmegebühren
Wer an österreichischen Universitäten Aufnahmeprüfungen macht, die die Rektoren aufgrund eines neuen Gesetzes nun in gewissen Fächern vorschreiben dürfen, der muss dafür bereits inskribiert sein, also die Studiengebühren für das erste Semester bezahlt haben.
Wer die Prüfung nicht besteht, erhält die Gebühren nicht rückerstattet. Wer sie besteht, bekommt sein Geld wieder. Negationsfehler oder Abgrund der Vernunft?